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  25.06.2009

BGH: Nissan darf mit Jahresfrist kündigen

Die Netzkündigung von Nissan mit der Frist von einem Jahr ist zulässig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 24. Juni, AZ: VIII ZR 150/08). Ein Automobilhersteller dürfe sein Händlernetz schneller umstrukturieren, wenn er „nachvollziehbare“ wirtschaftliche Gründe dafür vorweisen könne, teilten die Rechtsanwälte Dominik Wendel und Albin Ströbl von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz am Donnerstag mit. Die Anwälte hatten den Importeur in dem Rechtsstreit vertreten.

der Oberlandesgerichte (OLG) Köln und Frankfurt/Main. Während das OLG Köln „überzeugende“ Gründe dafür verlangte, dass die Kündigung binnen eines Jahres notwendig ist und diese Kündigung für unwirksam erklärte (Urteil vom 7. Dezember 2007, AZ: 19 U 59/07), hielt das OLG Frankfurt die Kündigung für zulässig. Die Begründung: Nissan habe eine „nachvollziehbare“ wirtschaftliche Prognose erstellt und daraus vertretbare Konsequenzen gezogen (Urteil vom 13. Mai 2008, AZ: 11 U 39/07 [Kart]).

Grundsätzliche Bedeutung für alle Hersteller

„Der BGH hat das Urteil des OLG Frankfurt in vollem Umfang bestätigt“, erklärte Rechtsanwalt Dominik Wendel im Gespräch mit »kfz-betrieb ONLINE«. Die Streitfrage sei gewesen, wie tief ein Hersteller die Gründe für eine Netzkündigung darlegen müsse. Der EuGH habe in einem früheren Urteil lediglich vorgegeben, diese Gründe müssten „plausibel“ sein. Das BGH habe nun präzisiert, was darunter zu verstehen sei. „Die Entscheidung des BGH über den Prüfungsmaßstab im Sinne des OLG Frankfurt am Main hat grundsätzliche Bedeutung für alle Automobilhersteller“, sagte Wendel im Hinblick auf das Auslaufen der Kfz-GVO.

Die verkürzte Kündigungsfrist von einem Jahr gilt, wenn ein Hersteller darlegen kann, dass eine Umstrukturierung des Vertriebsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen notwendig ist. Im Normalfall gilt eine zweijährige Kündigungsfrist.

. Betroffen waren gut 600 Standorte. Ziel war eine Neustrukturierung des Netzes und die Rückkehr vom zweistufigen in ein einstufiges Vertriebssystem. Mehrere Händler und Servicepartner hatten gegen diese Kündigung geklagt und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

(c) 2008 Vogel Business Media / http://www.kfz-betrieb.de

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